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  • Die Auftragserteilung kann telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Mit der Bestellung der Leistung oder der Zustellung der zu bearbeitenden Unterlagen gilt der Auftrag als erteilt. Jede Auftragserteilung wird per E-Mail bestätigt.
    Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Zustimmung der Beauftragten.

  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zustellung der durch die Beauftragte erstellten oder bearbeiteten Dokumente per E-Mail.
    Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für die Auftraggeberin/den Auftraggeber zumutbar sind.
    Die Beauftragte ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen.

  • Es gelten die jeweils gültigen Stundentarife gemäss Preisliste.
    Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
    Die Beauftragte ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.

    Die Verrechnung erfolgt pro Auftrag oder mindestens monatlich.
    Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.

    Bei Zahlungsverzug kann die Beauftragte Verzugszinsen sowie Mahngebühren erheben.
    Kosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche der Auftraggeberin/des Auftraggebers entstehen, werden zusätzlich verrechnet.

  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber stellt der Beauftragten sämtliche für die Auftragsausführung notwendigen Informationen, Materialien und Daten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
    Verspätete oder unvollständige Lieferung dieser Unterlagen kann die Lieferfrist verlängern oder Mehrkosten verursachen.

  • Die Auftraggeberin/der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeiten unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen; danach gilt die Leistung als genehmigt.
    Mit der Erteilung des «Gut zum Druck» übernimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die volle Verantwortung für Inhalt, Form und Rechtskonformität der Dokumente.

  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben alle Urheber- und Nutzungsrechte an Konzepten, Entwürfen, Skizzen, Layouts, Illustrationen und Bildwelten bei der Beauftragten.
    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
    Jegliche weitergehende Nutzung (z. B. Weiterverkauf, Mehrfachverwendung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte) bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Beauftragten.

    Von der Auftraggeberin/dem Auftraggeber geliefertes Material (Logos, Bilder, Texte etc.) muss frei von Schutzrechten Dritter sein. Für allfällige Verletzungen haftet allein die Auftraggeberin/der Auftraggeber.

  • Die Beauftragte sichert eine fachgerechte, sorgfältige und getreue Auftragserfüllung zu. Dies umfasst auch die Beachtung der Datenschutzgesetzgebung.
    Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen; vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
    Die Beauftragte übernimmt keine Haftung für die Verwendung der durch sie bearbeiteten oder erstellten Dokumente; für die Publikation trägt die Auftraggeberin/der Auftraggeber die Verantwortung, insbesondere für «Gut zum Druck» und die Einhaltung von Schutzrechten Dritter.

  • Die Beauftragte verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag übermittelt werden.
    Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn
    a) eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht,
    b) Schweigen eine strafbare Handlung darstellen würde,
    c) die Information ohne Zutun der Beauftragten publik wird oder
    d) die Information bereits vor der Bekanntgabe öffentlich war.

  • Ein Rücktritt vom Auftrag ist beidseitig jederzeit möglich.
    Bereits erbrachte Leistungen sowie Aufwendungen werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
    Kann die Beauftragte den Auftrag infolge höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Systemausfall, Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs) nicht erfüllen, ist sie berechtigt, Lieferfristen anzupassen oder vom Auftrag zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden.

  • Die Beauftragte ist berechtigt, die Auftraggeberin/den Auftraggeber auf ihrer Referenzliste aufzuführen.
    Die Auftraggeberin/der Auftraggeber kann dies jederzeit untersagen oder eine Löschung verlangen.

  • Es gilt schweizerisches Recht.
    Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stans (NW), Schweiz.

AGB
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